Kinderschutz Erziehungsstellen

Erziehungsstellen in Berlin Brandenburg, 24h/365, spezialisiert für Kinderschutz und Notsituationen

Kinderschutzstellen / Erziehungsstellen

Die Kinderschutzstellen sind sorgfältig ausgewählte Familien, in denen Kinder leben und betreut werden. Mindestens ein Elternteil dieser Familien verfügt über eine pädagogische Qualifikation (Erzieher/in oder andere in der psychosozialen Arbeit erfahrene pädagogische bzw. therapeutische Fachkräfte). Der Kinderschutz steht im Vordergrund, deshalb ist die Anonymität der Familien Bestandteil des Konzeptes. Derzeit stehen Plätze in Berlin und im angrenzenden Umland zur Verfügung. In der Regel erfolgt Einzelunterbringung, teilweise können auch zwei Kinder in einer Familie aufgenommen werden (z.B. Geschwister).

Ziel der Unterbringung in der Kinderschutzstelle / Erziehungsstelle

das Ziel der Unterbringung ist die Entwicklung einer tragfähigen und auf Dauer angelegten Lebensperspektive für das Kind und seine Familie.

Dies soll mit besonderer Rücksicht auf die Bedürfnisse gerade kleiner Kinder nicht in Heimgruppen mit häufig wechselnden Bezugspersonen sondern durch eine ständig anwesende versorgende Person erfolgen.

Die Zielgruppe der Kinderschutzstellen / Erziehungsstellen

Säuglinge und Kleinkinder im Alter von 0 bis- 5 Jahren und deren Familien. Je nach Hilfeplanung mit dem zuständigen Jugendamt können die Kinder auch länger bleiben, wenn die Rückkehr in die Ursprungsfamilie nicht oder erst nach längerer Zeit möglich ist.

Es können auch Kinder mit besonderen Bedarfslagen (z.B. Frühgeburt, nachgeburtliche Entzugssymptomatik, belastende Verhaltensauffälligkeiten, besonderes Schutzbedürfnis wie etwa Entführungsgefahr o.ä.) aufgenommen werden.

Die Aufnahme kann bei freier Kapazität sehr schnell erfolgen, wenn nötig (z.B. als Krisen- oder Notaufnahmen in der Folge einer Inobhutnahme nach SGB VIII § 42) innerhalb weniger Stunden.

Dauer der Unterbringung in der Kinderschutzstelle / Erziehungsstelle

Die Dauer der Unterbringung orientiert sich an den Bedürfnissen im Einzelfall. Im Bewusstsein über die existentiellen kindlichen Bedürfnisse nach Verwurzelung und dauerhaften Bindungen, sowie unter Berücksichtigung des kindlichen Zeitempfindens, gilt für uns das Motto:
Eine Unterbringung sollte so kurz wie möglich aber so lange wie nötig sein.

Der Hilfeplanungsprozess mit den Eltern und dem Jugendamt gehört immer dazu: Gemeinsam werden möglichst realistische Ziele entwickelt, die Hilfestellung und Maßnahmen zur Verwirklichung besprochen (wo immer möglich auch im Zwangskontext). Ferner wirken wir bei gerichtlichen Verfahren zur Klärung der Personensorge mit und arbeiten eng mit anderen beteiligten Fachkräften und Institutionen zusammen.

Schließlich werden die Kinder in ein auf Dauer angelegtes Lebensumfeld entlassen. Dabei erfolgt ein behutsamer Übergang, der sich an den Bedürfnissen des Kindes orientiert. Informationen über die Unterbringungszeit und Vorgeschichte des Kindes werden zur Verfügung gestellt.

Die Elternarbeit

Die Beziehung zwischen dem Kind und seiner Herkunftsfamilie wird im Hinblick auf eine dauerhafte Rückführung des Kindes geprüft und gefördert. Die Eltern werden darin unterstützt, ihre Erziehungskompetenz zu verbessern.
Ist eine Rückführung nicht möglich, werden Eltern bei der Ablösung vom Kind begleitet und unterstützt. Schwerpunkt ist dann die Entwicklung einer “neuen Elternrolle” und die Erarbeitung einer akzeptierenden Haltung gegenüber dem Aufwachsen des Kindes an einem anderen Ort.

Rechtsgrundlagen und Finanzierung der Kinderschutzstellen / Erziehungsstellen

Das Angebot ist eine Hilfe zur Erziehung (§ 27 ff. SGB VIII in Verbindung mit § 34 SGB VIII oder § 42 SGB VIII). Die Finanzierung erfolgt über ein mit dem Landesjugendamt Berlin ausgehandeltes Entgelt pro Belegungstag.